YouTube, Blogs und die GEMA

Vorige Woche flatterte Post von der GEMA ins haus. Einer ihrer Dienstleister hätte fest gestellt, dass ich „Musik“ auf meiner Webseite offerieren würde und ich solle dafür GEMA Gebühren zahlen. So etwas schockt erstmal! Nach einigem hin und her stellte ich fest, dass wohl ein YouTube Video gemeint ist, welches eine Musikuntermalung aufweist. Nun hat YouTube ja vor etwa einem Jahr mit der GEMA einen Vertrag geschlossen und zahlt seither vermutlich Pauschal an die GEMA, damit deren lizenzierte Musik auf YouTube gespielt werden kann, ohne das jedes mal der Verwerter auf dem Plan gerufen wird (was natürlich nicht bedeutet, dass die Verwendung von Musik in den Videoclips nicht mit dem eigentlichen Künster noch Probleme verursachen kann, wenn dieser nicht möchte, dass seine Musik auf YouTube zu finden ist).

Ein Anruf bei der GEMA, wo ich fragte, ob das per Embedded Code eingefügte Video (mit seiner Musik) wirklich Gebührenpflichtig wäre, da es ja noch immer bei YouTube auf dem Server liegt und dort auch der Zugriff gezählt und somit auch bezahlt wird, konnte mir von der ersten Mitarbeiterin die ich erwischte nicht nur nicht beantwortet werden, ich wurde auch noch von der runter gemacht und in Generalverdacht genommen, ein Schmarotzender Lizenzgebührenhinterzieher zu sein. Sowas muss man sich in Deutschland gefallen lassen ..

Nach mehrstündiger Internet Recherche habe ich allmögliche Argumente und Gegenargumente gefunden, die damalige Newsmeldung das YouTube an die GEMA zahlt, Meinungen zum Thema, Vermutungen, aber nichts Handfestes, das mir in irgend einer Art und Weise weiter hilft bei meinem Problem. Wenigstens konnte ich erstmal in Erfahrung bringen, dass der fragliche Musiktitel („Day of Delight“ von NTREEV) nicht der GEMA gehört, diese also für den Fraglichen Titel nich kassieren dürfen. Zumindest das habe ich einer anderen Mitarbeiterin der GEMA telefonisch mit geteilt, die mir auch versprach, sich wegen des YouTube Problems im allgemeinen nochmal bei mir zu melden und anders als Ihre Kollegen wirklich nett zu sein schien.

Gleichzeitig habe ich an die Verantwortliche Stelle bei YouTube Deutschland eine Mail geschrieben, mit der Bitte, mir in dieser Rechtlichen Frage weiter zu helfen, da die AGB von YouTube nicht ganz so eindeutig sind, wie man es gern hätte. Es steht zwar drin, dass YouTube einziger Eigentümer an allen Rechten und Pflichten bleibt, aber wie sich das auf das recht der Embedded Verlinkung auswirkt in Bezug auf meine eigenen Pflichten als Webmaster kein Wort.

Heute bekam ich endlich Antwort auf meine Frage und diese schaut wie folgt aus:

Sehr geehrter Herr Mieruch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Vereinbarung mit der GEMA erfasst die Plattform YouTube mit Ihrer gesamten Funktionalität, das Embedding ist Teil dieser Funktionalität.


Mit freundlichen Grüßen

Kay Oberbeck

Auf Altdeutsch: Die Ebedding Fuktion darft genutzt werden und die entstehenden Klicks (oder GEMA Sprachtechnisch: „Aufführungen“) werden von YouTube abgegolten.

[UPDATE]
Soeben habe ich nochmal bei der GEMA angerufen und bekam den Sachverhalt nochmals bestätigt von seiten der netten Mitarbeiterin, die ich letzte Woche angerufen hatte .. die Kratzbürste die mich versuchte davor abzufertigen hat wohl Urlaub (zum Glück ^^ ).

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